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Umsatzsteuerpflicht ab 01.07.2011

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Die Frankierwelle

Im Januar 2009 wurde der alte Freimachungsvermerk durch die Frankierwelle abgelöst. Der Hinweis auf den Einlieferungsort entfällt nun. Dafür wird unterhalb der Frankierwelle die Produktart (Infobrief oder Infopost) angegeben. Das hat den Nachteil, dass Kunden, die eigene Umschläge vorproduzieren und auf Lager legen wollen, praktisch vorher wissen müssen, ob ihre künftigen Projekte als Infobrief oder Infopost verschickt werden.

 

 

Die Post hat darauf reagiert und die Infopost-Frankierwelle für beide Produkte zugelassen. Sie brauchen jetzt also für Inlandsaktionen nur die Infopost-Frankierwelle drucken zu lassen.

 

Der alte Freimachungsvermerk mit Angabe des Einlieferungsortes hat ausgedient.